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AGB

1. Präambel

Dog Art Vienna bietet  Reiseplanung und Hundebetreuung an.

 

2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen Dog Art Vienna und deren Auftraggeber*innen. Widersprechen individuell ausgehandelte schriftliche Vertragsurkunden in einzelnen Punkten den Bestimmungen dieser AGB, so gehen jeweils die schriftlich individuell ausgehandelten Bestimmungen vor.

Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich nicht nur auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft, sondern auch auf alle weiteren Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge, selbst wenn die Geltung dieser AGB nicht ausdrücklich in der Vertragsurkunde vereinbart wird. Dog Art Vienna schließt sämtliche Verträge im Rahmen seines Geschäftsbetriebes nur auf Grundlage dieser AGB ab.

Allfälligen Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird damit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn sie von Dog Art Vienna für den jeweiligen Vertragsabschluss einzeln und ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Dog Art Vienna und der Auftraggeberin/dem Auftraggeber kommt durch die Annahme des unveränderten Angebots von Dog Art Vienna durch dessen Unterfertigung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber zustande.   

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4. Leistungsumfang und Haftung
Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber erklärt Eigentümer*in/Halter*in des Hundes zu sein, oder über eine Vertretungsvollmacht der Hundeshalterin/des Hundehalters zu verfügen. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass das Tier bei der Übergabe gesund, entwurmt und vollständig geimpft ist. Entwurmungen müssen älter als 3 Tage sein, aber nicht älter als ein halbes Jahr. Die Impfungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein. Der Impfpass ist während des Aufenthalts bei Dog Art Vienna zu hinterlegen. Kranke Tiere bzw. Tiere mit Parasitenbefall, sowie aggressive Tiere werden nicht übernommen. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber haftet für alle durch ein krankes Tier verursachten Schäden. Weiters haftet die Auftraggeberin/der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Registrierung seines Hundes  (Chip).Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Übergabe des Tieres an Dog Art Vienna  eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte eine Haftpflichtversicherung dennoch nicht bestehen, übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber alle etwaigen während der Betreuung oder der Verhaltensberatung entstehende Haftpflichtforderungen. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Unternehmen Dog Art Vienna über alle Eigenheiten (Jagdverhalten, Ängstlichkeit, Verteidigung von Futter, Unverträglichkeit mit anderen Hunden, Problemen mit Menschen, vor allem Kindern, etc.) vor Vertragsabschluss zu informieren, insbesondere über Vorfälle, bei denen Menschen bzw. Tiere zu Schaden gekommen sind (z.B.: Bissverletzungen). Beim Auftreten eines akuten Notfalls behält sich Dog Art Vienna das Recht vor, alle notwendigen tierärztlichen Maßnahmen durchführen zu lassen. Die Kosten dafür trägt zur Gänze die Auftraggeberin/der Auftraggeber. Die Auftraggeberin/Der Auftraggeber wird unverzüglich hiervon verständigt. Dog Art Vienna übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Ansprüche, falls sich das Tier während der Betreuung durch Dog Art Vienna verletzt bzw. erkrankt oder ablebt. Für etwaige Schäden, die das Tier während des Aufenthalts bei Dog Art Vienna  verursacht bzw. an Personen, Tieren oder fremden Gegenständen anrichtet, wird seitens Dog Art Vienna keine Haftung übernommen. Gibt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Dog Art Vienna die Zustimmung, seinen Hund auch ohne Leine zu führen, so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Sollte ein Tier entlaufen, übernimmt Dog Art Vienna keine Haftung für das Tier sowie für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursacht. Für Schäden an Sachen oder am Vermögen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, einschließlich Mangelfolgeschäden, haftet Dog Art Vienna nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. 

Bei Nichtabholung des Tieres wird eine Abgabe in das Tierquartier Wien erfolgen. Die dadurch entstehenden Kosten sind von der Halterin/vom Halter zu tragen.  

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5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Dog Art Vienna sind sofort fällig und unverzüglich ohne jegliche Abzüge zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Dog Art Vienna berechtigt, vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Weiters ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehende Kosten, wie insbesondere Aufwendungen für Mahnungen, auch durch Rechtsanwälte und Inkassobüros, sonstige Inkassoversuche, sowie die gesamten Kosten der gerichtlichen Betreibung der Forderung, insbesondere auch der Kosten für die Beteiligung an Insolvenz- und Exekutionsverfahren, einschließlich der anwaltlichen Intervention bei Vollzügen und Schätzungen, allen Arten von Tagsatzungen, sowie einer allfälligen Zwangsversteigerung und eines nachfolgenden Verfahrens zur Meistbotsverteilung, vollständig zu ersetzen.   

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6.Vertragsauflösung

Wenn die Auftraggeberin/der Auftraggeber vor der vollständigen Vertragserfüllung durch Dog Art Vienna einseitig den Vertrag auflöst, so hat Dog Art Vienna das Recht auf vollständige Vertragserfüllung zu bestehen und damit auch den gesamten vereinbarten Preis zu fordern oder gegen Zahlung einer Stornogebühr die Vertragsauflösung zu akzeptieren und von jeder weiteren Leistung frei zu sein. Maßgeblich für die Höhe der Stornogebühren ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt von einer Betreuung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitraum kostenfrei, ansonsten werden 100% des vereinbarten Entgelts verrechnet. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

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7. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Wien (Österreich). Dog Art Vienna ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Es gilt in jedem Fall österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einer Einzelvereinbarung ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Weitestgehenden entspricht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformgebot.

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